Nachlasspflegschaft
Die Tätigkeit des Nachlasspflegers ist in den deutschen Gesetzbüchern in nur wenigen Paragraphen geregelt. Jedoch umfasst diese komplexe und vielseitige Aufgaben. Ebenso sind Kenntnisse *in* unzähligen Fachbereichen eine Grundvoraussetzung.
Sicherung des Nachlasses:
- Kontenermittlung
- Klärung der Versicherungsverhältnisse
- Kontaktaufnahme zu dem Vermieter bzw. zu der Hausverwaltung
- Kontaktaufnahme zu dem Arbeitgeber bzw. zur Agentur für Arbeit
- Veranlassen eines Nachsendeauftrags der Post
- Ermittlung von Anbietern wie Strom, Gas, Telefon, Internet etc.
Verwaltung des Nachlasses:
- Wohnungsbesichtigung und Inventur
- Kündigung des Mietsverhältnisses, Wohnungsräumung und Betriebskostenabrechnung
- Vermögensmanagement (Bargeld, Konten, Anlagen, Schmuck und andere wertvolle Gegenstände, Versicherungen)
- Ermittlung, Verwaltung und ggf. Verkauf von Grundstücken
- Sicherung der persönlichen Unterlagen und Urkunden des Erblassers
- Kündigung von Verträgen des Erblassers
- Nach Abschätzung ggf. Begleichung von Verbindlichkeiten
- Erstellung der Steuererklärung
- Erstellung eines Nachlassverzeichnisses für spätere Erben
Selbstverständlich können Sie uns im vorliegenden Erbfall auch mit der Erbenermittlung beauftragen, wenn beispielsweise erste Hinweise auf potenzielle Erben in Rumänien oder Ungarn erkennbar sind.